Erwägungsgrund 24 32026R1184
Ein erheblicher Anteil des Schienengüterverkehrs entfällt auf den Fernverkehr und erfordert eine grenzüberschreitende Koordinierung zwischen den Infrastrukturbetreibern. Das Erreichen des politischen Ziels der Steigerung des Schienenverkehrsaufkommens hängt auch von der Zunahme des grenzüberschreitenden Personenverkehrs ab. Zur Erleichterung und Förderung des grenzüberschreitenden Verkehrs im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum sollten die Bestimmungen und Verfahren für das Management der Eisenbahninfrastrukturkapazität kohärenter und einheitlicher gestaltet werden, wobei bei ihrer Festlegung auf den Erfahrungen und dem Fachwissen des Sektors aufgebaut werden sollte. Dementsprechend sollte die Rolle des ENIM gestärkt werden, indem es mit der Ausarbeitung von Leitlinien betraut wird, um die einheitliche Umsetzung der Verfahren und Methoden dieser Verordnung für das Management der Eisenbahninfrastrukturkapazität und die aktive Koordinierung der grenzüberschreitenden Eisenbahninfrastrukturkapazität und des grenzüberschreitenden Verkehrs zu ermöglichen. Insbesondere sollte das ENIM europäische Rahmen für das Kapazitätsmanagement, für die Koordinierung des grenzüberschreitenden Verkehrs-, Störungs- und Krisenmanagements sowie für die Leistungsüberprüfung ausarbeiten. Eisenbahnunternehmen, Antragsteller und andere am Betrieb Beteiligte sollten bei der Entwicklung dieser europäischen Rahmen ebenfalls konsultiert werden.