Erwägungsgrund 18 32026R1184
Infrastrukturbetreiber sollten die Standardparameterwerte soweit erforderlich anpassen, um lokalen oder nationalen Gegebenheiten auf der Grundlage akzeptierter Ansätze und empirischer Nachweise Rechnung zu tragen.
Infrastrukturbetreiber sollten die Standardparameterwerte soweit erforderlich anpassen, um lokalen oder nationalen Gegebenheiten auf der Grundlage akzeptierter Ansätze und empirischer Nachweise Rechnung zu tragen.