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Die verfügbare Unterstützung im Rahmen der neuen Interventionskategorie sollte sich auf aktive Landwirte konzentrieren, die am stärksten von den hohen Düngemittelpreisen betroffen sind, und sollte für die den Landwirten durch Preiserhöhungen ab dem 1. März 2026 entstandenen zusätzlichen Kosten für Düngemittel gewährt werden. Dieses Datum dient lediglich als Referenzdatum für die Bestimmung des höheren Düngemittelpreises und ist nicht an die Förderfähigkeit der Zahlungen an die Begünstigten zu knüpfen. Es sollte möglich sein, Landwirte, die bereits flächenbezogene Verpflichtungen zur Verringerung ihres Einsatzes von Düngemitteln eingegangen sind, durch höhere Unterstützungssätze zu belohnen. Darüber hinaus sollten die Begünstigten von Unterstützung in dieser Interventionskategorie Zugang zu einschlägigem Wissen sowie Informationen darüber erhalten, wie der Einsatz von Düngemitteln verringert werden kann. Um die effiziente Nutzung dieser öffentlichen Unterstützung und eine gerechtere Verteilung auf die förderfähigen Landwirte zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten die Unterstützung auf einen Höchstbetrag pro Begünstigtem oder die maximal für Unterstützung infrage kommende Hektarzahl begrenzen. Aufgrund des dringenden, befristeten und außergewöhnlichen Charakters dieser Unterstützung und der Notwendigkeit einer raschen Auszahlung der entsprechenden Unterstützung sollte ein Enddatum für die Zahlungen an die Begünstigten festgelegt werden.