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Die Kommission ist für die Einrichtung und den Anfangsbetrieb der EU-Zollbehörde zuständig, bis die EU-Zollbehörde die operativen Kapazitäten zur Ausführung ihres eigenen Haushalts erreicht hat. Zu diesem Zweck
kann die Kommission einen ihrer Beamten benennen, der als Interims-Exekutivdirektor fungiert und die Aufgaben des Exekutivdirektors wahrnimmt, bis der Exekutivdirektor nach seiner Ernennung durch den Verwaltungsrat gemäß Artikel 241 sein Amt antritt;
übt der Interims-Exekutivdirektor abweichend von Artikel 238 Absatz 3 Buchstabe j und bis zur Annahme eines Beschlusses im Sinne des Artikels 238 Absatz 4 die Befugnisse der Anstellungsbehörde aus,
kann die Kommission der EU-Zollbehörde Unterstützung leisten, insbesondere durch die Entsendung von Kommissionsbeamten zur Ausübung der Tätigkeiten der EU-Zollbehörde unter der Verantwortung des Interims-Exekutivdirektors oder des Exekutivdirektors;
kann der Interims-Exekutivdirektor alle Zahlungen genehmigen, die durch Mittelzuweisungen im Haushalt der EU-Zollbehörde gedeckt sind, und nach Annahme des Stellenplans der EU-Zollbehörde Verträge einschließlich Arbeitsverträgen abschließen;
beruft der Interims-Exekutivdirektor abweichend von Artikel 237 Absatz 1 bis zur Wahl des Vorsitzenden des Verwaltungsrats die Sitzungen des Verwaltungsrats ohne Stimmrecht ein und leitet diese.
Entscheidungen über die internen Strukturen der EU-Zollbehörde zu treffen, erforderlichenfalls auch die Befugnisse für Funktionen zu übertragen, die die…
gegebenenfalls und auf Ersuchen bei allen anderen Tätigkeiten der EU-Zollbehörde.
einem stellvertretenden Exekutivdirektor, der die in Artikel 244 genannten Aufgaben und Zuständigkeiten wahrnimmt, wenn der Verwaltungsrat beschließt, einen…
bei Verwaltungsangelegenheiten, einschließlich der Aussetzung der Übertragung von Befugnissen der Anstellungsbehörde, und bei Haushaltsangelegenheiten;
Die EU-Zollbehörde wird durch ihren Exekutivdirektor vertreten.
Im Falle der Schaffung des Amtes eines stellvertretenden Exekutivdirektors unterstützt der stellvertretende Exekutivdirektor den Exekutivdirektor bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt 2 Normen, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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