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Europäische Statistiken werden sowohl vom ESZB als auch vom ESS in gesonderten rechtlichen Rahmen, die ihre jeweiligen Entscheidungsstrukturen widerspiegeln, entwickelt, erstellt und verbreitet. Daher ist es wichtig, dass in der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 die Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates berücksichtigt werden und dass sie unbeschadet der letztgenannten Verordnung gilt.