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Um den aktuellen Gegebenheiten und dem digitalen Umfeld, in dem das ESZB tätig ist, Rechnung zu tragen, sollten in die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 neue oder aktualisierte Begriffsbestimmungen aufgenommen werden, um die Begriffe „Weitergabe“, „andere berechtigte Partei“ und „Kernreferenzdaten“ zu präzisieren. Einige andere Begriffsbestimmungen sollten aktualisiert werden, um die Kohärenz mit dem Unionsrecht sicherzustellen.