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Damit die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 weiterhin ein wirksames Instrument der EZB zur Erfüllung der Aufgaben der statistischen Datenerhebung des ESZB bleibt, ist es erforderlich, die maximale Verwendung von vorhandenen Daten, Verwaltungsdaten, statistischen Registern und anderen verfügbaren Quellen zu ermöglichen. Da die Verwendung von Multisource-Statistiken weiter gefördert werden sollte, indem Statistiken auf der Grundlage einer Vielzahl von Datenquellen entwickelt oder erstellt werden, sollte für die Verwendung und die Weitergabe dieser Daten ein einheitlicher Rahmen gelten.