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Mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 wird ein Verbot eingeführt, für russische Organisationen oder für Organisationen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle russischer Staatsangehöriger oder Betreiber befinden, Dienste für Flüssigerdgasterminals (LNG-Terminals) zu erbringen. Die entsprechenden Verträge für die betreffenden LNG-Terminal-Dienste enden automatisch am 1. Januar 2027.