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Die Verhinderung und Bekämpfung der Umgehung der restriktiven Maßnahmen der Union in Drittländern und durch Drittländer bleibt eine Priorität. Es wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Wiederausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck mit Ursprung in der Union, einschließlich der in den entsprechenden Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten Güter von gemeinsamer hoher Priorität, nach Russland zu verhindern. Die Kommission überwacht die Handelsströme dieser Güter, und der Internationale Sonderbeauftragte für die Umsetzung von EU-Sanktionen arbeitet mit Drittländern zusammen, in denen verdächtige Handelsströme festgestellt wurden.