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Die Zentralbank der Russischen Föderation führt den digitalen Rubel ein, der in den kommenden Jahren zu einer gängigen Zahlungsart für russische Unternehmen, Einzelpersonen sowie Kredit- und Finanzinstitute sowie zwischen ihnen und Wirtschaftsteilnehmern aus Drittländern werden soll. Obwohl sich das Projekt des digitalen Rubels noch in der Vorbereitungsphase befindet, zielt es unter anderem darauf ab, ein Zahlungssystem zu schaffen, das russische Personen vor den Auswirkungen der in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates, festgelegten restriktiven Maßnahmen schützt. Der Beschluss (GASP) 2026/508 verbietet es daher, sich unmittelbar oder mittelbar an Transaktionen mitdigitalen Zentralbankwährungen zu beteiligen oder Unterstützung für die Entwicklung solcher Projekte zu leisten. Der Beschluss räumt auch eine Übergangsfrist ein, um die ordnungsgemäße Beendigung entsprechender bestehender Verträge zu ermöglichen.