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Mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 wird die Verpflichtung, Nachweise für die Rückverfolgbarkeit vorzulegen, dahin gehend geändert, dass Einführer polierter Diamanten, einschließlich Diamanten, die in Drittländern poliert wurden, eine Sorgfaltserklärung vorlegen müssen, in der bestätigt wird, dass die Diamanten nicht in Russland abgebaut, verarbeitet oder hergestellt wurden.