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In dem Beschluss (GASP) 2026/508 wird klargestellt, dass die Meldepflichten in Bezug auf Informationen, die die Durchführung des Beschlusses Nr. 2014/512/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erleichtern würden, die Pflicht umfassen sollten, Personen, die an Versuchen zur Umgehung der Sanktionen beteiligt sind, sowie als verdächtig eingestufte Transaktionen zu melden.