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Im Beschluss (GASP) 2026/508 sind zwei Häfen und Schleusen in Russland und ein Hafen und eine Schleuse in einem anderen Drittland als Russland aufgeführt, die von Schiffen, die irreguläre und mit hohem Risiko behaftete Beförderungspraktiken betreiben, für die Umgehung der Preisobergrenze genutzt werden. Dies betrifft das Karimun-Ölterminal in Indonesien.