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In dem Dossier wurden Verwendungen, die an Industriestandorten stattfinden, vom Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Beschränkung ausgenommen, da die Agentur davon ausging, dass an diesen Standorten geeignete und wirksame Betriebsbedingungen hergestellt und Risikomanagementmaßnahmen durchgeführt werden können und die Risiken gut kontrolliert werden. Darüber hinaus schloss das Dossier explosive Stoffe aus dem Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Beschränkung aus, da i) die Agentur davon ausging, dass diese Erzeugnisse durch andere Rechtsvorschriften der Union gut reguliert sind, und ii) es einschlägige Maßnahmen für den Umgang mit explosiven Stoffen gibt, die eine Exposition gegenüber 2,4-DNT für Arbeitnehmer und die Umwelt voraussichtlich begrenzen werden. Munition, die im Einklang mit dem nationalen Recht durch das Militär, die Polizei und andere Sicherheitskräfte verwendet wird, wurde ebenfalls vom Anwendungsbereich des Vorschlags ausgenommen, um sicherzustellen, dass die Verteidigungsfähigkeit in den Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigt wird.