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Im Dossier nach Anhang XV, das am 9. September 2022 geändert und abgeschlossen wurde (im Folgenden „Dossier“), wurden aktuelle oder frühere Verwendungen von 2,4-DNT in verschiedenen Erzeugnissen ermittelt, u. a. in feuerfesten Erzeugnissen, in Airbags für Kraftfahrzeuge, in Gurtstraffern, in Kunststoffflaschen für industrielle Probenentnahmezwecke, als Treibmittel für Munition für militärische und zivile Kleinwaffen und als chemischer Stoff für die Gelatinierung und Weichmachung in explosiven Zusammensetzungen. Die Agentur hat zwei Anmeldungen über einen Stoff in Erzeugnissen gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 für 2,4-DNT erhalten: i) als Weichmacher in Kunststoffprobenflaschen, die in industriellen Einrichtungen verwendet werden, für die die notifizierende Stelle inzwischen nicht mehr existiert, und ii) als Treibmittel für militärische Munitionserzeugnisse.