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Am 2. Juni 2022 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur seine Stellungnahme an, in der er bestätigte, dass für die Verwendung von 2,4-DNT in Erzeugnissen ein Risiko für die menschliche Gesundheit besteht, das nicht angemessen beherrscht wird. Der RAC kam zu dem Schluss, dass die von der Agentur vorgeschlagene Beschränkung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Praktikabilität und Überwachbarkeit die am besten geeignete unionsweite Maßnahme ist, um den ermittelten Risiken für Verbraucher und gewerbliche Verwender, die außerhalb von Industriestandorten arbeiten, durch die Exposition gegenüber 2,4-DNT zu begegnen.