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Nach einer Bewertung der verfügbaren Nachweise gemäß Artikel 69 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 kam die Agentur zu dem Schluss, dass es Verwendungen von 2,4-DNT gibt, die zu einem Risiko führen können, das sich aus dem Vorhandensein dieses Stoffes in Erzeugnissen ergibt und nicht angemessen beherrscht wird. Folglich erstellte die Agentur ein Dossier nach Anhang XV, das am 24. Juni 2021 veröffentlicht wurde.