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Da 2,4-DNT ein Karzinogen ohne Schwellenwert ist, für das kein DNEL-Wert abgeleitet werden kann, wurde im Dossier der Schluss gezogen, dass in Erzeugnissen enthaltenes 2,4-DNT ein Risiko für die menschliche Gesundheit für Verbraucher und gewerbliche Verwender darstellt, das nicht angemessen beherrscht wird. Es wurde außerdem der Schluss gezogen, dass in Fällen, in denen Verbraucher und gewerbliche Verwender 2,4-DNT ausgesetzt sind, die einzige Möglichkeit, das Risiko zu bewältigen, darin besteht, das Vorhandensein von 2,4-DNT in den Erzeugnissen selbst zu begrenzen. Zu diesem Zweck wird in dem Dossier vorgeschlagen, das Inverkehrbringen und die Verwendung von 2,4-DNT in Erzeugnissen für Verbraucher und gewerbliche Zwecke außerhalb von Industriestandorten zu beschränken, da für diese Verwendungen i) die Freisetzung von 2,4-DNT und die Exposition gegenüber 2,4-DNT nicht ausgeschlossen werden können und ii) Risikomanagementmaßnahmen schwer umzusetzen sind.