Krankenversicherung - Recht zur fristlosen Kündigung eines Versorgungsvertrages iSv §§ 132, 132a SGB 5 - "Rahmenvertrag über die einheitliche Versorgung mit häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe im Saarland" (RahmenV) als Grundlage des Versorgungsvertrages - nicht abschließende Regelbeispiele von §§ 13, 14 RahmenV - Fehlen der erforderlichen Eignung und Zuverlässigkeit als ein die fristlose Kündigung rechtfertigender Grund - besondere Anforderungen an die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit als allgemeiner Grundsatz des SGB 5 - grobe, auch vielfache Pflichtverletzungen durch den Leistungserbringer als nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses - Vertrauensverhältnis als Mindestgrundlage von Eignung und Zuverlässigkeit
Leitsatz