(Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 23.08.2023 - X R 15/22: Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheits- und Pflegekostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden)
Leitsatz