(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes Hausgrundstück - unangemessene Größe - Übernahme von Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur als Unterkunftskosten - planwidrige Regelungslücke - Auslegung von § 22 Abs 2 S 1 SGB 2)
Leitsatz