Übernahme von früheren Soldaten auf Zeit in den Landesdienst Zahlung von Ausgleichsbezügen nach § 11 a des Soldatenversorgungsgesetzes an Inhaber eines Eingliederungsscheines
Überweisung von Pflichtexemplaren der Veröffentlichungen der obersten Landesbehörden und der nachgeordneten Behörden an die Staatsarchive in Detmold, Düsseldorf und Münster