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Untergebrachte haben im Rahmen der organisatorisch-technischen Möglichkeiten das Recht, auf eigene Kosten in den Einrichtungen vorhandene Telefone und andere dort vorhandene Formen der Telekommunikation zu nutzen.
Der Besitz eigener Mobiltelefone oder zur Telekommunikation geeigneter Geräte und ihr Gebrauch sind zulässig. Nicht gestattet ist die Nutzung von Mobiltelefonen oder von anderen zur Telekommunikation geeigneten Geräten, die über eine Kamerafunktion verfügen. Sollten Untergebrachte über kein eigenes Mobiltelefon verfügen oder ein vorhandenes eigenes Mobiltelefon oder ein zur Telekommunikation geeignetes Gerät wegen einer Kamerafunktion nicht nutzen dürfen, wird ihnen durch die Einrichtung ein Mobiltelefon gestellt. Nicht benutzbare Mobiltelefone oder andere Geräte mit Kamerafunktion werden in Verwahrung genommen. Sofern dies technisch möglich ist, werden private Kontaktdaten, die auf einem abzugebenden Gerät gespeichert sind, auf das zur Verfügung gestellte Mobiltelefon übertragen. Sofern private Dokumente nicht übertragbar sind, werden diese in vertretbarem Umfang durch Ausdruck zugänglich gemacht.
Bedürftigen Untergebrachten werden Telefongespräche mit ihren Rechtsbeiständen und konsularischen Vertretungen in Deutschland sowie mit anerkannten Flüchtlingshilfeorganisationen durch die Einrichtung ermöglicht.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Den Untergebrachten ist zu gestatten, Telefongespräche durch Vermittlung der Einrichtung zu führen. Beschränkungen zu Zeiten der Nachtruhe sind zulässig.
Den Untergebrachten soll gestattet werden, andere von der Aufsichtsbehörde zugelassene Formen der Telekommunikation durch Vermittlung der Einrichtung zu nutzen,…
1Unter den gleichen Voraussetzungen ist die untergebrachte Person berechtigt, Telefongespräche zu empfangen und auf eigene Kosten zu führen. 2Die Möglichkeiten,…
Die untergebrachte Person hat das Recht, Schreiben abzusenden und zu empfangen sowie mittels der durch die Einrichtung erlaubten oder zur Verfügung gestellten…
Aus erheblichen Gründen der Sicherheit oder Ordnung in der Einrichtung, des Schutzes erheblicher Rechtsgüter Dritter, um den Behandlungs- und…
Telekommunikation und Mediennutzung können inhaltlich überwacht sowie inhaltlich und zeitlich eingeschränkt werden. Solche Beschränkungen des Rechts der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.