Art. 8 32000D0265
Der Haushaltsplan wird in Euro aufgestellt.
Der Stellvertretende Generalsekretär befasst die Gruppe SIS/SIRENE vor dem 15. Oktober mit dem Haushaltsplanvorentwurf, dem eine Begründung beigegeben ist.
Die Gruppe SIS/SIRENE nimmt zu dem Haushaltsplanvorentwurf Stellung.
Der Stellvertretende Generalsekretär erstellt den Haushaltsplanentwurf und übermittelt ihn bis zum 15. November den in Artikel 25 genannten Staaten.
Die in Artikel 25 genannten Mitgliedstaaten, die im Rahmen des Rates zusammentreten, stellen den Haushaltsplan vor Jahresende fest.
Mit dem Beschluß über die Annahme des Haushaltsplans, der den in Artikel 25 genannten Staaten vom Stellvertretenden Generalsekretär ordnungsgemäß notifiziert wird, werden die Beiträge dieser Staaten fällig.