Art. 9 32002D0621
Die dem Amt zur Verfügung gestellten Mittel werden in eine besondere Haushaltslinie des Einzelplans Kommission des Haushaltsplans eingestellt und in einem Anhang zu diesem Einzelplan aufgeschlüsselt. Dieser Anhang enthält die Ausgaben- und Einnahmenansätze, die in gleicher Weise wie die Einzelpläne des Haushaltsplans unterteilt werden.
Der Stellenplan des Amtes wird in einem Anhang zum Stellenplan der Kommission aufgeführt.
Auf Vorschlag des Leitungsausschusses überträgt die Kommission dem Leiter des Amtes die Anweisungsbefugnis für die im Anhang für das Amt ausgewiesenen Mittel und setzt die Voraussetzungen und Grenzen für diese Übertragung fest. Bezüglich der vom Amt gegen Entgelt erbrachten zusätzlichen Leistungen unterrichtet der Leitungsausschuss die Haushaltsbehörde am Ende des Haushaltsjahres über die Aufschlüsselung der auf diese Weise eingenommenen und in der Haushaltslinie des Anhangs ausgewiesenen Mittel.
Die Rechnungsführung des Amtes basiert auf den einschlägigen Vorschriften und Methoden, die vom Rechnungsführer der Kommission aufgestellt werden. Einnahmen aus gegen Entgelt erbrachten Leistungen werden vom Amt getrennt verbucht.