Erwägungsgrund 10 32004D0927
Der Rat kann im Einklang mit der geeigneten im Vertrag vorgesehenen Rechtsgrundlage Anreizmaßnahmen festlegen, mit denen die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Integration der sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhaltenden Drittstaatsangehörigen unterstützt werden.