Erwägungsgrund 11 32004D0927
Infolge des Übergangs zum Mitentscheidungsverfahren bei der Beschlussfassung über Maßnahmen nach Artikel 62 Nummern 2 und 3 des Vertrags sollten die Verordnungen, mit denen dem Rat Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf bestimmte detaillierte Vorschriften und praktische Verfahren zur Prüfung von Visumanträgen und für die Durchführung der Grenzkontrollen und die Überwachung der Grenzen vorbehalten werden, so geändert werden, dass der Rat verpflichtet ist, in diesen Fällen mit qualifizierter Mehrheit zu beschließen.