Erwägungsgrund 8 32004D0927
Der Übergang zum Mitentscheidungsverfahren bei der Beschlussfassung über Maßnahmen nach Artikel 62 Nummer 1 des Vertrags berührt nicht die Verpflichtung des Rates, einstimmig zu beschließen, wenn er Beschlüsse fasst, die in Artikel 3 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2003, in Artikel 15 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über deren Assoziierung bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands, in Artikel 4 des Protokolls zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union, die dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügt sind, genannt sind oder in künftigen Beitrittsverträgen genannt werden.