Erwägungsgrund 5 32004D0927
Außerdem beschließt der Rat gemäß dem Protokoll zu Artikel 67 des Vertrags, das diesem Vertrag durch den Vertrag von Nizza beigefügt wurde, ab dem 1. Mai 2004 beim Erlass der Maßnahmen nach Artikel 66 des Vertrags mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments; jenes Protokoll wird durch diesen Beschluss nicht berührt.