Erwägungsgrund 7 32004D0927
Der Europäische Rat hat allerdings die Ansicht vertreten, dass der Rat bis zum Inkrafttreten des Vertrags über eine Verfassung für Europa die in Artikel 63 Nummer 3 Buchstabe a) und Nummer 4 des Vertrags genannten Maßnahmen im Bereich der legalen Migration von Staatsangehörigen dritter Länder in die und zwischen den Mitgliedstaaten weiterhin einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments beschließen sollte.