Erwägungsgrund 12 32005D0416
Die Chemikalien Hexachlorbenzol, Pentachlorphenol und seine Salze und Ester und Toxaphen, die als Pestizide in das PIC-Verfahren einbezogen sind, sowie Methamidophos, von dem bestimmte Formulierungen als sehr gefährliche Pestizid-Formulierungen in das PIC-Verfahren einbezogen sind, waren Gegenstand von Einfuhrentscheidungen gemäß dem Beschluss 2000/657/EG der Kommission vom 16. Oktober 2000 zum Erlass der Entscheidungen der Gemeinschaft gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2455/92 des Rates betreffend die Ausfuhr und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien.