Erwägungsgrund 9 32005D0416
Chlordimeform ist als Pestizid in das PIC-Verfahren einbezogen. Die Chemikalie war jedoch nicht in das Gemeinschaftsprogramm zur Bewertung vorhandener Wirkstoffe im Rahmen der Richtlinie 91/414/EG einbezogen. Sie ist daher vom Anhang I dieser Richtlinie ausgeschlossen. Außerdem wurde die Chemikalie im Gemeinschaftsprogramm zur Bewertung vorhandener Wirkstoffe im Rahmen der Richtlinie 98/8/EG weder aufgeführt noch notifiziert. Sie ist daher nicht zur Verwendung als Pflanzenschutzmittel oder Biozid zugelassen.