Erwägungsgrund 16 32005D0416
Die Einfuhrentscheidungen für Hexachlorbenzol, Methamidophos, Pentachlorphenol und seine Salze und Ester sowie Toxaphen, die im Beschluss 2000/657/EG festgelegt sind, sollten daher ersetzt werden.
Die Einfuhrentscheidungen für Hexachlorbenzol, Methamidophos, Pentachlorphenol und seine Salze und Ester sowie Toxaphen, die im Beschluss 2000/657/EG festgelegt sind, sollten daher ersetzt werden.