Beschluss der Kommission vom 19. Mai 2005 zum Erlass der Einfuhrentscheidungen der Gemeinschaft für bestimmte Chemikalien gemäß der Verordnung (EG) Nr. 304/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Beschlüsse 2000/657/EG, 2001/852/EG und 2003/508/EG (Text von Bedeutung für den EWR) (2005/416/EG)
Hexachlorbenzol und Toxaphen wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 verboten.
Erwägungsgrund 14 32005D0416Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen