Erwägungsgrund 6 32005D0416
Die Chemikalien Aldrin, Chlordan, DDT, Dieldrin, HCH (Isomerengemisch) und Heptachlor, die alle als Pestizide in das PIC-Verfahren einbezogen sind, sowie polychlorierte Biphenyle (PCB), die als Industriechemikalie in das PIC-Verfahren einbezogen sind, sind durch die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG verboten oder strengen Auflagen (Verbot mit bestimmten Ausnahmen) unterworfen.