Erwägungsgrund 6 32007D1149
Das Programm „Ziviljustiz“ sollte in Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip Initiativen der Kommission für Maßnahmen zur Unterstützung von Organisationen, die die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen fördern und erleichtern, sowie zur Unterstützung konkreter Projekte vorsehen.