Erwägungsgrund 7 32007D0779
Das Europäische Parlament hat die Kommission unter anderem in seinen Entschließungen vom 19. Mai 2000 zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Frauenhandels“, vom 20. September 2001 zu Genitalverstümmelungen bei Frauen, vom 17. Januar 2006 zu den Strategien zur Verhinderung des Handels mit Frauen und Kindern, die durch sexuelle Ausbeutung gefährdet sind, und vom 2. Februar 2006 zu der derzeitigen Lage bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und künftige Maßnahmen aufgefordert, Aktionsprogramme zur Bekämpfung solcher Gewalttaten auszuarbeiten und durchzuführen.