Erwägungsgrund 14 32007D0779
Im Hinblick auf die Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen, einschließlich des Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung, sowie den Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen kann die Europäische Union den vorrangig von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Maßnahmen durch folgende Aktivitäten einen Mehrwert verleihen: Verbreitung und Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Praktiken; Förderung eines innovativen Ansatzes; gemeinsame Festlegung von Prioritäten; gegebenenfalls Ausbau von Netzen; Auswahl von gemeinschaftsweiten Projekten, einschließlich Projekten zur Förderung von kostenlosen Kinder-Notrufdiensten und von Notrufdiensten für vermisste und sexuell ausgebeutete Kinder; Motivierung und Mobilisierung aller Beteiligten sowie europaweite Kampagnen zur Sensibilisierung gegen Gewalt. Diese Maßnahmen sollten auch die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Frauen umfassen, die Opfer des Menschenhandels sind.