Erwägungsgrund 2 32007D0779
Die Tätigkeit der Gemeinschaft sollte die Politik der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung und zur Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit ergänzen.
Die Tätigkeit der Gemeinschaft sollte die Politik der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung und zur Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit ergänzen.