Beschluss der Kommission vom 20. April 2009 über den finanziellen Beitrag der Gemeinschaft im Jahr 2009 für die Computerisierung der veterinärrechtlichen Verfahren, das Tierseuchenmeldesystem, Kommunikationsmaßnahmen, Studien und Bewertungen sowie über direkte Finanzhilfen für das Internationale Tierseuchenamt (OIE) gemäß Artikel 168 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 (2009/333/EG)
In der Entscheidung 90/424/EWG sind die Modalitäten für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an bestimmten tierärztlichen Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Informationspolitik bezüglich Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit sowie an wissenschaftlichen und technischen Maßnahmen und Kontrollverfahren festgelegt.
Erwägungsgrund 1 32009D0333Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen