Beschluss der Kommission vom 20. April 2009 über den finanziellen Beitrag der Gemeinschaft im Jahr 2009 für die Computerisierung der veterinärrechtlichen Verfahren, das Tierseuchenmeldesystem, Kommunikationsmaßnahmen, Studien und Bewertungen sowie über direkte Finanzhilfen für das Internationale Tierseuchenamt (OIE) gemäß Artikel 168 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 (2009/333/EG)
Die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) ist als zwischenstaatliche Organisation für die weltweite Verbesserung der Tiergesundheit zuständig. Sie wird von der Welthandelsorganisation (WTO) als Referenzorganisation für die Festlegung von Standards für den internationalen Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen anerkannt.
Erwägungsgrund 12 32009D0333Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen