Beschluss der Kommission vom 20. April 2009 über den finanziellen Beitrag der Gemeinschaft im Jahr 2009 für die Computerisierung der veterinärrechtlichen Verfahren, das Tierseuchenmeldesystem, Kommunikationsmaßnahmen, Studien und Bewertungen sowie über direkte Finanzhilfen für das Internationale Tierseuchenamt (OIE) gemäß Artikel 168 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 (2009/333/EG)
Der Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006—2010 sieht insbesondere eine Bewertung des Stands der Durchführung und die Programmplanung für die Zeit nach 2010 vor. Daher ist eine globale Bewertung der Gemeinschaftspolitik im Bereich Tierschutz vor 2010 erforderlich.
Erwägungsgrund 5 32009D0333Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen