Beschluss der Kommission vom 20. April 2009 über den finanziellen Beitrag der Gemeinschaft im Jahr 2009 für die Computerisierung der veterinärrechtlichen Verfahren, das Tierseuchenmeldesystem, Kommunikationsmaßnahmen, Studien und Bewertungen sowie über direkte Finanzhilfen für das Internationale Tierseuchenamt (OIE) gemäß Artikel 168 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 (2009/333/EG)
Deshalb sollte die Gemeinschaft im Jahr 2009 Mittel für Studien, Folgenabschätzungen, Bewertungen und die Informationspolitik in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Tierzucht bereitstellen. Es sollte ein Höchstbetrag für die Finanzierung dieser Maßnahmen festgelegt werden.
Erwägungsgrund 3 32009D0333Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen