Beschluss der Kommission vom 14. Dezember 2009 über eine Finanzhilfe der Union für bestimmte gemeinschaftliche Referenzlaboratorien im Bereich Tiergesundheit und lebende Tiere im Jahr 2010 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9965) (Nur der dänische, der englische, der französische, der deutsche, der spanische und der schwedische Text sind verbindlich) (2009/961/EU)
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1754/2006 sind die Beziehungen zwischen der Kommission und den einzelnen gemeinschaftlichen Referenzlaboratorien in einem Partnerschaftsabkommen festgelegt, das von einem mehrjährigen Arbeitsprogramm begleitet wird.
Erwägungsgrund 3 32009D0961Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen