Beschluss der Kommission vom 18. Dezember 2009 zur Übertragung der Verwaltung der Unterstützung im Zusammenhang mit der Komponente V — Entwicklung des ländlichen Raums — des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) für die Heranführungsmaßnahmen 101, 103 und 302 während des Heranführungszeitraums an die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (2009/987/EU)
Die Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien hat den „Nationalen Fonds“, ein zentrales Schatzamtgremium innerhalb des Ministeriums für Finanzen, als Nationalen Fonds benannt, der die in Anhang I der Sektorvereinbarung festgelegten Funktionen und Zuständigkeiten wahrnimmt.
Erwägungsgrund 10 32009D0987Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen