Erwägungsgrund 6 32009D0987
Das Programm für Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien im Rahmen von IPA (nachstehend „das IPARD-Programm“), das gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 und Artikel 184 der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 mit dem Beschluss K(2008) 677 der Kommission vom 25. Februar 2008 genehmigt wurde, enthielt einen Plan für die jährlichen Beiträge der Gemeinschaft sowie eine Finanzierungsvereinbarung.