Erwägungsgrund 5 32010D0014Die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 ist dahingehend geändert worden , dass ihr Adressatenkreis erweitert wurde und dass die Adressaten nunmehr verpflichtet sind,…
Art. 3 Abs. 7 32010D0014Allgemeine Grundsätze
Dieser Beschluss ist nicht anwendbar auf die Überprüfung von Euro-Banknoten auf Echtheit und Umlauffähigkeit, die von NZBen durchgeführt wird.
Erwägungsgrund 5 32012D0355BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. Juli 2012 zur Aktualisierung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt (2012/355/EU)
Der Beschluss ECB/2010/14 der Europäischen Zentralbank vom 16. September 2010 über die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von…
Erwägungsgrund 1 32025D2182BESCHLUSS (EU) 2025/2182 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 16. Oktober 2025 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/14 über die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2025/36)
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der Union zu genehmigen. Dieses Recht umfasst die…