Art. 9 32010D0014
Die NZBen testen die Banknotenbearbeitungsgerätetypen im Einklang mit den einheitlichen Testverfahren.
Alle erfolgreich getesteten Banknotenbearbeitungsgerätetypen werden für die Dauer der Gültigkeit der Testergebnisse gemäß Absatz 3 auf der Webseite der EZB aufgeführt. Ein Banknotenbearbeitungsgerätetyp, der während dieses Zeitraums nicht mehr imstande ist, alle falschen Euro-Banknoten zu erkennen, wird im Einklang mit einem durch die EZB festgelegten Verfahren von der Liste gestrichen.
Die Testergebnisse eines erfolgreich getesteten Banknotenbearbeitungsgerätetypen bleiben im gesamten Euro-Währungsgebiet für ein Jahr ab dem Ende des Monats, in welchem der Test durchgeführt wurde, gültig, sofern das Gerät in dem jeweiligen Zeitraum imstande bleibt, sämtliche dem Eurosystem bekannten falschen Euro-Banknoten zu erkennen.
Das Eurosystem haftet nicht, wenn ein erfolgreich getesteter Banknotenbearbeitungsgerätetyp nicht imstande ist, Euro-Banknoten im Einklang mit Anhang IIa oder IIb einzustufen und zu behandeln.