Art. 12 32010D0014
Kosten
(1)
Das Eurosystem erstattet den Bargeldakteuren keine Kosten, die diesen infolge der Umsetzung dieses Beschlusses entstehen.
(2)
Das Eurosystem ersetzt nicht die zusätzlichen Kosten, die den Bargeldakteuren durch die Ausgabe von Euro-Banknoten mit veränderten oder neuen Sicherheitsmerkmalen entstehen.