Erwägungsgrund 5 32010D0405
Vor diesem Hintergrund teilten Griechenland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn, Österreich, Rumänien und Slowenien mit Schreiben vom 28. Juli 2008 der Kommission mit, dass sie die Absicht hätten, untereinander im Bereich des in Ehesachen anzuwendenden Rechts eine Verstärkte Zusammenarbeit zu begründen, und ersuchten die Kommission, dem Rat einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Bulgarien legte der Kommission mit Schreiben vom 12. August 2008 ein ebensolches Ersuchen vor. Frankreich schloss sich mit Schreiben vom 12. Januar 2009, Deutschland mit Schreiben vom 15. April 2010, Belgien mit Schreiben vom 22. April 2010, Lettland mit Schreiben vom 17. Mai 2010, Malta mit Schreiben vom 31. Mai 2010 und Portugal während der Tagung des Rates vom 4. Juni 2010 dem Antrag an. Griechenland zog seinen Antrag am 3. März 2010 zurück. Insgesamt vierzehn Mitgliedstaaten haben eine Verstärkte Zusammenarbeit beantragt.